Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der IT-Schmid GmbH & Co. KG

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen IT-Schmid GmbH & Co.KG und deren Kunden sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben sowie für den Handel mit Hard- und Software, die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Hosting-Leistungen, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder jeder anderen Textform oder per Internet erfolgt sind. Alle Serviceleistungen (Angebote, Leistungen, Verträge) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt IT-Schmid GmbH & Co.KG nicht an, gegenteiligen Äußerungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme bzw. Nutzung der Leistung als angenommen. Davon abweichende individuelle Verabreden bedürfen der Schriftform. Verträge kommen allein durch schriftlichen Abschluss oder Ausführung seitens IT- Schmid GmbH & Co.KG zustande.
    3. Im Falle von Kollisionen zwischen den einzelnen Geschäftsbedingungen gilt folgende Rangfolge: 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 2. Die gesetzlichen Regelungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der Firma IT-Schmid GmbH & Co.KG keine Anwendung.

  2. Angebot und Annahme

    1. Die Angebote von IT-Schmid GmbH & Co.KG sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich Lieferung. Ein Vertrag kommt durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des Kunden, spätestens durch die Abnahme der Lieferung bzw. Leistung durch den Kunden zustande.
    2. Angebote von IT-Schmid GmbH & Co.KG haben eine Bindefrist von 14 Tagen, sofern sie nicht als freibleibend bezeichnet sind.
    3. IT-Schmid GmbH & Co.KG ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
  3. Lieferungen und Leistungen

    1. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt IT- Schmid GmbH & Co.KG ausdrücklich vorbehalten. Teillieferungen gelten als selbstständiges Geschäft und können gesondert abgerechnet werden.
    2. Eine Rücknahmeverpflichtung von IT-Schmid GmbH & Co.KG von Transportverpackungen, Um- oder Verkaufsverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Von IT-Schmid GmbH & Co.KG genannte Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich vereinbart wurden. Sie verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe jeglicher Art, Rohstoffmangel, unverschuldete/ verspätete Materiallieferungen). Dies gilt unabhängig davon, ob diese bei IT-Schmid GmbH & Co.KG, beim Hersteller oder deren Lieferanten eintreten.
    4. IT-Schmid GmbH & Co.KG kommt in jedem Falle nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung selbstverschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde erfolglos schriftlich oder in sonstiger Textform eine angemessene, mindestens 14-tägige Nachfrist gesetzt hat. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer der in 2.6 genannten unvorhergesehenen Ereignisse.
    5. Tritt ein unter 3.3 genannter Leistungsverzug durch IT-Schmid GmbH & Co.KG ein, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom gesamten Vertrag oder von dem durch IT-Schmid GmbH & Co.KG noch nicht erfüllten Teil zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nur hinsichtlich der übrigen Leistung, wenn IT-Schmid GmbH & Co.KG bereits einen abgrenzbaren Teil der geschuldeten Leistung/ Lieferung erbracht, die für den Kunden verwendbar sind.
    6. Im Falle eines Liefer-/ Leistungsverzuges aufgrund leichter Fahrlässigkeit durch IT-Schmid GmbH & Co.KG ist eine Haftung seitens IT-Schmid GmbH &Co. KG ausgeschlossen. Sollte der Verzug aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen, haftet IT-Schmid GmbH & Co.KG nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit keine von IT-Schmid GmbH & Co.KG zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.
    7. IT-Schmid GmbH & Co.KG erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein IT-Schmid GmbH & Co.KG seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt.
    8. Auch trägt der Kunde das Risiko, ob die in Auftrag gegebene Leistung seinen Anforderungen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch IT-Schmid GmbH & Co.KG oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.
    9. IT-Schmid GmbH & Co.KG entscheidet, welcher Mitarbeiter beim Kunden eigesetzt wird, behält sich dessen Austausch jederzeit vor. Auch können freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung eingesetzt werden.
    10. Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts Anderes vereinbart, der Sitz von IT-Schmid GmbH & Co.KG
    11. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse.
    12. Eine fertige Leistung gilt insgesamt als vom Kunden angenommen, sobald eine Frist von 14 Tagen abgelaufen ist, ohne dass reproduzierbare Fehler aufgetaucht sind, bzw. der Kunde die endgültige Version in Benutzung genommen hat. Die Gefahr geht spätestens mit der Fertigstellung und dem Beginn der Inbetriebnahme auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn eine Inbetriebnahme auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
    13. Der Kunde ist nicht befugt, von IT-Schmid GmbH & Co.KG gelieferte Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme einer Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Jede Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers, zu dessen Einhaltung sich der Kunde verpflichtet. Hinweise auf Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde nicht unkenntlich machen. IT-Schmid GmbH & Co.KG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte Urheberrechte Dritter oder sonstige Schutzrechte verletzen.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung/ Leistungserbringung. Maßgebend sind die im Angebot von IT-Schmid GmbH & Co. KG bzw. bei der Bestellung genannten Preise, regelmäßige Leistungen können monatlich abgerechnet werden.
    2. Im Angebot oder im Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen sowie Änderungen, Zusätze und Ergänzungen, die sich zur Durchführung des Auftrages als notwendig erweisen sind zusätzlich zu vergüten. Dies gilt auch für weitere Ausführungen durch Wunsch des Auftraggebers.
    3. Alle Zahlungen sind je nach vereinbarter Kondition sofort oder binnen zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Eine Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag der bedingungslosen Gutschrift als Zahlungseingang.
    4. Die Vergütung wird – soweit nichts anderes vereinbart – je nach Aufwand zu den allgemein gültigen Preisen von IT- Schmid GmbH & Co.KG berechnet. Liegt eine Preisliste vor, orientiert sich die Vergütung nach dieser zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen. Für verlangte Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten gelten Zuschläge gemäß Preisliste.
    5. Abhängig vom Unternehmenssitz werden Reisezeiten, (An-)Reisekosten und Reisezeiten zum jeweiligen Kunden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste berechnet.
    6. Im Angebot/ Vertrag nicht veranschlagte Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen, die sich bei der Durchführung des Auftrages als notwendig erweisen bzw. auf Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführt werden, sind zusätzlich zu vergüten. Dies gilt besonders bei ungeeigneten oder seit dem Angebot geänderten Kundenvorgaben sowie bei verzögerten Mitwirkungen des Kunden. Soweit möglich, wird IT-Schmid GmbH & Co. KG solche notwendigen Ergänzungen mündlich oder in Schriftform dem Kunden ankündigen, bei größeren Ergänzungen ein zusätzliches Angebot vorlegen.
  5. Leistungstermine und Verzugszinsen, Pfandrecht

    1. Feste Leistungstermine sind ausschließlich in dokumentierter Form zu vereinbaren, unter dem Vorbehalt, dass IT-Schmid GmbH & Co.KG die Leistungen und Lieferungen seiner jeweiligen Lieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
    2. Bei von IT-Schmid GmbH & Co.KG nicht zu vertretenden Ursachen verschieben sich die Termine dementsprechend, erforderlichenfalls einer angemessenen Wiederanlaufphase.
    3. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, behält sich IT-Schmid GmbH & Co.KG vor, eine Vergütung des Mehraufwandes zu verlangen. Davon wird jedoch Abstand genommen, wenn der Kunde die Störung nicht zu vertreten hat bzw. wenn sie außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegt.
    4. Sollte ein Kunde beabsichtigen, wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von IT-Schmid GmbH & Co.KG vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, muss er dies innerhalb angemessener gesetzlicher Frist schriftlich erklären. Ferner muss er erklären, ob er diese Rechte geltend machen wird oder weiterhin die jeweilige Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde den aktuellen Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten und bereits erfolgter Lieferungen zu erstatten.
    5. Alle Zahlungen sind je nach Zahlungsfrist auf den gestellten Rechnungen binnen zwei Wochen ohne jeden Abzug fällig. Eine Ablehnung von Wechseln oder Schecks bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag der bedingungslosen Gutschrift als Zahlungseingang.
    6. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von IT- Schmid GmbH & Co.KG aus Lieferung und Leistung behält sich IT-Schmid GmbH & Co.KG das Eigentum an gelieferter Ware und das Nutzungsrecht an gelieferter Software vor.
    7. Bei Überschreitung des Zahlungstermins fallen Verzugszinsen von von 8%p.a. über dem jeweiligen Basiszins gem. BGB an. IT-Schmid GmbH & Co.KG kann bei Verzug alle noch nicht fälligen Forderungen sofort geltend machen, auch unbeschadet weiterer Ansprüche fristlos kündigen und die zuvor vereinbarten Leistungen bzw. Lieferungen einstellen. IT-Schmid GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden ein Pfandrecht auf alle bereits gelieferten, jedoch vom Kunden noch nicht bezahlten Gegenstände geltend zu machen („Vorbehaltsware“).
    8. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen. Er ist auch zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche von IT-Schmid GmbH & Co.KG an IT-Schmid GmbH & Co.KG ab. Auf Verlangen wird der Kunde IT- Schmid GmbH & Co.KG Name und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. IT-Schmid GmbH & Co.KG wird zum Einzug der abgetretenen Forderungen ausdrücklich berechtigt. IT-Schmid GmbH & Co.KG darf zur Sicherung dieser Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt. Die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung kann IT-Schmid GmbH & Co.KG widerrufen, die Vorbehaltsware zurücknehmen und die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind.
  6. Haftung

    1. IT-Schmid GmbH & Co.KG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, für den Verlust und/ oder die Wiederbeschaffung von Daten oder sonstigen Vermögensschäden des Kunden. Da bei einer Reparatur und Installation Daten verloren gehen können, hat der Kunde für die eigene Datensicherung zu sorgen.
    2. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht bzw. wenn IT-Schmid GmbH & Co.KG einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie hinsichtlich der gelieferten Ware übernommen hat. Die Ersatzpflicht von IT-Schmid GmbH & Co.KG ist auf einen bei Vertragsabschluss vorhersehbaren möglichen Schaden begrenzt. In jedem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von IT-Schmid GmbH & Co.KG. Auf Anfrage wird im Einzelfall dem Kunden die jeweilige Deckungssumme mitgeteilt.
    3. Die Ansprüche verjähren in sechs Monaten ab Gefahrübergang. Ist die Haftung von IT-Schmid GmbH & Co.KG ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Mitwirkungspflicht des Kunden

    1. Der Kunde muss IT-Schmid GmbH & Co.KG alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Betriebs- und Einsatzbedingungen, Sicherheitsanforderungen) nennen. Für eine ordnungsgemäße Datensicherung trägt der Kunde Sorge, wenn nicht andere Vereinbarungen darüber getroffen worden sind. IT Schmid GmbH & Co.KG darf von einer Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden vorgelegten Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für IT-Schmid GmbH & Co.KG offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind. Soweit nicht anders vereinbart, verwahrt der Kunde alle übergebenen Unterlagen und Informationen von IT-Schmid GmbH & Co.KG sowie seine Passwörter und Zugangsdaten bei sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen. Für eine notwendige IT-Sicherheit ist der Kunde verantwortlich.
    2. Änderungen an der IT-Infrastruktur durch den Kunden sind nur nach vorheriger Abstimmung mit IT-Schmid GmbH & Co.KG zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwand führen, sind diese vom Kunden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise zu vergüten. Auch durch nicht abgestimmte Änderungen verursachte Schäden oder Ausfallzeiten sind vom Kunden zu tragen und zu zahlen.
  8. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche von IT- Schmid aus dem bestehenden Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden, behält sich IT-Schmid das Eigentum an gelieferter Hardware (nachfolgend: “Vorbehaltsware”) und das Nutzungsrecht an gelieferter Software vor.

  9. Vertraulichkeit und Datenschutz

    1. IT-Schmid GmbH & Co.KG verpflichtet sich, Betriebsgeheimnisse und Know-how, das bei Leistungserbringung erfahren wird, gegenüber Dritten geheim zu halten und auch seine Mitarbeiter dementsprechend zu verpflichten.
    2. Sowohl IT-Schmid GmbH & Co.KG als auch dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Deshalb kann bei einer solchen Art der Kommunikation keine Ansprüche geltend gemacht werden, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung entstanden sind, es sei denn eine Verschlüsselung ist vorher zwischen den Vertragspartnern vereinbart worden.
    3. Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihr in diesem Zusammenhang eingesetzten Beschäftigen hierin verpflichten.
    4. IT-Schmid GmbH & Co.KG ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehende Rechte auf Dritte zu übertragen. IT-Schmid GmbH & Co.KG trägt dafür Sorge, dass dem Kunden hieraus aber keine erheblichen Nachteile entstehen. Auch können sämtliche Pflichten durch beauftragte Dritte erfüllt werden. In diesem Fall trägt IT- Schmid GmbH & Co.KG weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Kunden. Der Kunde nimmt die so erbrachte Leistung als Leistung von IT-Schmid GmbH & Co.KG an.
  10. Rechtswahl

    1. Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland ohne das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenkauf. Die Parteien können vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit einer Vertragserfüllung, die sie untereinander nicht beilegen können, eine Schlichtungsstelle anzurufen, um den Streit beizulegen. Sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand von IT-Schmid GmbH & Co.KG Kempten. IT-Schmid GmbH & Co.KG ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
  11. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2019 in Kraft.